
Und es wurde
recht gesprochen Die Inter-ES hat vom Gericht der Europäischen
INtEr-ES | Die Inter-ES hat im Markenstreit gegen aC Mailand
vom Gericht der Europäischen Union recht bekommen. Der
italienische Fußballclub wollte u. a. sein logo und den Namen
„aC Milan“ u. a. auf Stifte und Blöcke drucken. Inter-ES hatte
dies untersagt, weil sie eine Verwechslungsgefahr mit ihrer
gleichnamigen Marke für Büro- und Schreibwaren „Milan“ sah.
Der weltweit bekannte italienische
Top-Fußballlub AC Mailand hatte die
Absicht, sein Logo und seinen italienischen
Namen „AC Milan“ unter anderem
auf Stifte und Blöcke zu drucken.
Dies rief jedoch die Nürnberger Inter-ES
auf den Plan. Sie war von diesem Vorhaben
wenig begeistert und hat es untersagt,
weil sie eine Verwechslungsgefahr
mit ihrer gleichnamigen Marke für Büround
Schreibwaren „Milan“ sah.
Eine Gefahr der Verwechslung
Nachdem der AC Mailand schließlich vor
dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum
(EUIPO) scheiterte, zogen die
Italiener weiter vor das Gericht der Europäischen
Union (EuG). Ein Rechtsstreit
der sich über viele Jahre hinweg zog –
und nun endlich entschieden wurde.
Denn das EuG gab der Inter-ES Recht
und bestätigt, dass das Zeichen, welches
10 Ι boss 11-12 Dezember 2021
Union (EuG) recht bekommen. Es ging dabei
um die Büro- und Schreibwarenmarke „Milan“.
abb.: Inter-ES
Im Wesentlichen identische Waren
Im Februar 2017 beantragte der italienische
Fußballverein AC Milan (AC Mailand)
gemäß der Unionsmarkenverordnung
beim Amt der Europäischen Union
für geistiges Eigentum (EUIPO) eine internationale
Registrierung mit Benennung
der Europäischen Union für das
folgende Bildzeichen, und zwar u. a. für
Schreibwaren und Büroartikel. Im April
desselben Jahres erhob die Inter-ES Widerspruch
gegen die beantragte Registrierung.
Zur Begründung verwies sie auf
die 1984 angemeldete und 1988 eingetragene
deutsche Wortmarke „Milan", die
sich u. a. auf Waren bezieht, die mit den
vom Antrag des AC Mailand erfassten
Waren im Wesentlichen identisch sind
oder ihnen ähneln.
Die deutsche Gesellschaft vertritt die
Auffassung, dass die Registrierung der
angemeldeten Marke aufgrund ihrer
Ähnlichkeit mit der älteren Marke eine
Gefahr der Verwechslung beim deutschen
Publikum hervorrufen könne. Mit
Entscheidung vom 14. Februar 2020 gab
das EUIPO dem Widerspruch vollumfänglich
statt. Gegen diese Entscheidung
erhob der AC Mailand Klage beim
Gericht der Europäischen Union. Mit dem
nun verkündeten Urteil weist das Gericht
die Klage in vollem Umfang ab.
Für dieses Bildzeichen beantragte der
aC Mailand eine internationale registrierung
– u. a. für Schreibwaren.
abb.: aC Milan
das Wappen des Fußballvereins AC Mailand
darstellt, nicht Gegenstand einer internationalen
Registrierung als Marke
mit Benennung der Europäischen Union
für Schreibwaren und Büroartikel sein
kann. „Die starke phonetische Ähnlichkeit
und die mittlere visuelle Ähnlichkeit
dieses Zeichens im Vergleich zur älteren
deutschen Wortmarke Milan rufen eine
Gefahr der Verwechslung bei den Verbrauchern
hervor, so dass nicht beide
Zeichen gleichzeitig in der Union Schutz
genießen können", heißt es in der Pressemitteilung
des EuG aus Luxemburg.
schaft mit dem Colibri Management
bekannt zu geben. Dies ist eine große
Bereicherung unseres Produkt- und
Service- Portfolios, das wir den Kunden
weltweit anbieten können und ermöglicht
Colibri Systems in Europa und Aus -
tralien weiter auszubauen.“ Aldo Fanetti,
CEO von Colibri: „Mit Hamelin haben wir
den idealen Partner, um das Wachstum
von Colibri zu stärken und unsere Innovationsstrategie
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uns seit 20 Jahren antreibt.“
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Unternehmen Colibri System
Spa übernommen. Ziel ist es, das Produkt
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auszubauen. Colobri System Spa ist,
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in Mailand gegründet, entwickelt
Colibri innovative Systeme, um Bücher
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weltweit in über 40 Ländern viele Millionen
Bücher pro Jahr über das patentierte
Colibri System geschützt.
Eric Joan, CEO von Hamelin: „Wir sind
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